25 Min. CHF 67.50
50 Min. CHF 135.-
Abrechnung gemäss Tarif 590 pro 5 Min. CHF 13.50
Bitte 24h vorher abmelden. Andernfalls wird die Sitzung zum vollen Tarif verrechnet ohne Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse (verpasste Konsultation).
Die Kosten für komplementärmedizinische Behandlungen wie zum Beispiel die Medizinische Massage werden nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Dafür braucht es eine freiwillige Zusatzversicherung (Komplementärmedizin) oder bei Unfällen eine Unfallversicherung. Ich bin bei sämtlichen Zusatzversicherungen als Therapeutin anerkannt. Meine ZSR. Nr. lautet A390963. Bitte erkundigen sie sich im Voraus bei ihrer Versicherung ob und zu welchem Kostenanteil die Behandlung übernommen wird.
Falls ihre Versicherung für die Kostengutsprache eine ärztliche Verordnung verlangt, fragen sie bei ihrem Arzt nach einer Verordnung für «Medizinische Massage».
Hier finden sie eine Vorlage für ihren Arzt. Bei Fragen unterstütze ich sie gerne.
Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung vor Ort.
Die Quittung und den Rückforderungsbeleg für Ihre Krankenkasse sende ich Ihnen gerne per Mail oder in Papierform per Post.
Bar / Twint / EC-Maestro / Visa / Mastercard
Stelle ich gerne über den von Ihnen gewünschten Betrag aus.
Bitte diesen Fragebogen vor der 1. Konsultation ausfüllen und mitbringen oder direkt via Mail schicken.
25 Min. CHF 67.50
50 Min. CHF 135.-
Abrechnung gemäss Tarif 590 pro 5 Min. CHF 13.50
Bitte 24h vorher abmelden. Andernfalls wird die Sitzung zum vollen Tarif verrechnet ohne Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse (verpasste Konsultation).
Die Kosten für komplementärmedizinische Behandlungen wie zum Beispiel die Medizinische Massage werden nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Dafür braucht es eine freiwillige Zusatzversicherung (Komplementärmedizin) oder bei Unfällen eine Unfallversicherung. Ich bin bei sämtlichen Zusatzversicherungen als Therapeutin anerkannt. Meine ZSR. Nr. lautet A390963. Bitte erkundigen sie sich im Voraus bei ihrer Versicherung ob und zu welchem Kostenanteil die Behandlung übernommen wird.
Falls ihre Versicherung für die Kostengutsprache eine ärztliche Verordnung verlangt, fragen sie bei ihrem Arzt nach einer Verordnung für «Medizinische Massage».
Hier finden sie eine Vorlage für ihren Arzt. Bei Fragen unterstütze ich sie gerne.
Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung vor Ort.
Die Quittung und den Rückforderungsbeleg für Ihre Krankenkasse sende ich Ihnen gerne per Mail oder in Papierform per Post.
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© 2020 Tamara Grosso
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